Herzlich Willkommen
Schön, dass Sie auf unsere neu gestaltete Homepage gelangt sind.
Unser Online-Auftritt bietet Ihnen die Möglichkeit, sich - auch dank der Verknüpfung zu den einzelnen Mitgliedsgemeinden - ein erstes Bild von der Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg zu machen und unsere digitalen Dienstleistungen sowie verschiedene Serviceportale zu nutzen. Informationen, Interessantes, Wissenswertes und Hinweise auf örtliche wie überörtliche Veranstaltungen und Aktivitäten finden Sie daneben auch in unserem 14-tägig erscheinenden Mitteilungsblatt, dessen Online-Ausgaben Sie unter Rathaus / Mitteilungsblatt finden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg besteht seit 1978 und setzt sich aus den sechs Mitgliedsgemeinden Benningen, Holzgünz, Lachen, Trunkelsberg, Ungerhausen sowie der namensgebenden Sitzgemeinde Memmingerberg zusammen. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft erstreckt sich über eine Fläche von annähernd 52 km²; die gesamte Einwohnerzahl beläuft sich aktuell auf etwa 11.600 Einwohner.
Die Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg verwaltet zudem die Schulverbände Benningen-Lachen und Memmingerberg sowie den Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Flughafen Süd - Benningen-Hawangen.
Für Anregungen und Fragen stehen Ihnen neben mir meine Bürgermeisterkollegen und die fachkundigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung gerne zur Verfügung.
Wir sind gerne für Sie da!
Memmingerberg, im März 2025
Martin Osterrieder
1. Bürgermeister Gemeinde Benningen und
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg
Aktuelles
01.08.2025
Digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025
Seit 1. Mai 2025 gelten für die Beantragung hoheitlicher Dokumente neue bundesweite Vorgaben: Passfotos dürfen grundsätzlich nur noch digital erstellt und eingereicht werden.
Für den Zeitraum der Umstellung gab es bis einschließlich 31. Juli 2025 eine befristete Ausnahmeregelung; ab 1. August 2025 sind nun nur noch digitale Fotos zulässig.
Erstellt werden können diese direkt im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 6,00 € oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister.
>> Weitere Infos (Preise; Kleinkinder; Direktversand...
>> Liste zertifizierter Dienstleister (ext. Link)
>> FAQ zu Personalausweisen (ext. Link)
>> FAQ zu Reisepässen (ext. Link)
25.07.2025
Mariä Himmelfahrt wieder ein gesetzlicher Feiertag
Nach den veröffentlichten und inzwischen vom Landesamt für Statistik festgestellten Ergebnissen des Zensus 2022 (Volkszählung) hatten zum Stichtag 15.05.2022 in der Gemeinde Memmingerberg mehr katholische (950) als evangelische (831) Einwohner ihren Wohnsitz.
Deshalb ist gemäß Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) Mariä Himmelfahrt in der Gemeinde Memmingerberg ab 2025 wieder ein gesetzlicher Feiertag. Am 15. August bleibt die Verwaltung daher geschlossen.
Die gesetzlichen Feiertagsregelungen gelten selbstverständlich auch für die in Memmingerberg ansässigen Firmen, Betriebe und Geschäfte.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg
22.01.2025
Kündigung Postfach
Die Verwaltungsgemeinschaft hat ihr Postfach zum 22.02.2025 gekündigt. Sendungen an die Postfachanschrift „Postfach 1160, 87766 Memmingerberg“ werden dann nicht mehr zugestellt. Die Verwaltungsgemeinschaft ist postalisch nur noch über die Hausanschrift „Benninger Straße 3, 87766 Memmingerberg“ zu erreichen.
Wir bitten um Berücksichtigung.
Rathaus
Verwaltungsgemeinschaft
Memmingerberg
Benninger Straße 3
87766 Memmingerberg
+49 (8331) 9526-0
"Wir freuen uns auf Ihre Nachricht"
Öffnungszeiten
Montag |
8 - 12 Uhr |
Dienstag |
8 - 12 Uhr |
Mittwoch |
8 - 12 Uhr |
Donnerstag |
8 - 12 Uhr |
14 - 18 Uhr |
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Freitag |
8 - 12 Uhr |
Telefonzeiten
Montag - Freitag |
8 - 12 Uhr |
Montag - Mittwoch |
14 - 16 Uhr |
Donnerstag |
14 - 18 Uhr |
Wenn Sie zu uns in die Verwaltung im Rathaus Memmingerberg kommen, freuen wir uns, Sie an einem der Schalter des Bürgerbüros gleich im Erdgeschoss zu empfangen. Tragen Sie Ihr Anliegen vor und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir empfehlen Ihnen aber eine vorherige Terminvereinbarung. Durch die Möglichkeit, vorab mit der zuständigen Person in der Verwaltung telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren, werden Wartezeiten vermieden. Sie sind flexibler, haben Planungssicherheit und die Gewissheit, zur ausgemachten Uhrzeit bedient zu werden. Im Rahmen der Terminvereinbarung wird schon abgeklärt, welche Unterlagen bei der Vorsprache benötigt werden. Damit lassen sich unnötige Folgetermine vermeiden. Die Flexibilität kommt dadurch zum Tragen, dass ein Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden kann.
Selbstverständlich ist die vorherige Terminvereinbarung kein Muss. Sie können auch weiterhin ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen. Sie müssen dann allerdings evtl. Wartezeiten in Kauf nehmen, weil vereinbarte Termine Vorrang haben.
Aber egal, ob Sie mit oder ohne Termin ins Rathaus kommen, melden Sie sich bitte immer erst am Empfang.
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